Förderung für die Dämmung
Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle werden staatlich gefördert. Hier ein Orientierungsüberblick zur aktuellen Förderung (Stand 2026).
BAFA-Einzelmaßnahme (BEG EM)
Die Dämmung der Gebäudehülle ist als BAFA-Einzelmaßnahme (BEG EM) grundsätzlich förderfähig – aktuell mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten, Zusätzlich kann bei einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) unter den aktuellen Voraussetzungen ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf einen Teil der förderfähigen Ausgaben möglich sein (Mindestinvestitionsvolumen seit 21.07.2026). Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt von Maßnahme, technischen Mindestanforderungen (U-Wert) und Antragstellung ab.
Technische Voraussetzung: der U-Wert
Gefördert wird nur, wenn die gedämmte Bauteilfläche bestimmte maximale U-Werte (Wärmedurchgang) erreicht. Der Fachbetrieb bzw. ein Energie-Effizienz-Experte stellt sicher, dass die Anforderungen eingehalten und die nötigen Nachweise erbracht werden.
Höchstgrenzen & Reihenfolge
Förderfähig sind Kosten bis zu einer jährlichen Höchstgrenze je Wohneinheit – bei der ersten Wohneinheit aktuell grundsätzlich bis 30.000 €, mit gefördertem iSFP bis 60.000 €. Die richtige Reihenfolge von Antrag und Beauftragung hängt vom Programm ab – beginnen Sie keine förderschädliche Umsetzung, bevor die Voraussetzungen des konkreten Programms geprüft sind.
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